Wir benutzen Cookies für die Funktionlität der Seite. Erläuterung in den Datenschutzhinweisen.

Was erledige ich wo?

Rathaus Vacha

Übermittlungssperren

Beschreibung

Im Einwohnermeldeamt erhalten Sie den Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren.
Beantragen können:

Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen, im Falle eines Altersjubiläums (z.B. 80. Gebeurtstag) darf eine Mitteilung über dieses Jubiläum nicht weitergegeben werden, im Falle eines Ehejubiläums (z.B. Goldene Hochzeit) darf eine Mitteilung über dieses Jubiläum nicht weitergegeben werden.

Gebühren: Kostenfrei

Zuständige Organisationseinheit: Einwohnermeldeamt

Ansprechpartner(innen)


Sabrina Kieschnick
E-Mail: einwohnermeldeamt@vacha.de
Telefon: 261 - 34

 

Einwohnermeldeamt

Beschreibung

folgende Anträge erhalten Sie im Einwohnermeldeamt:

  • Untersuchungsberechtigungsscheine für Jugendliche unter 18 Jahren
  • An- und Ummeldungen
  • Anträge für die Einsicht in die Stasi-Unterlagen

Zuständige Organisationseinheit: Einwohnermeldeamt

Ansprechpartner(innen)

Andrea Jäger/Sabrina Kieschnick
Telefon: 261 - 34
 
Anzeige einer öffentlichen Vergnügung

Ansprechpartner(innen)


Beate März
E-Mail: ordnungsamt@vacha.de
Telefon: 261 - 32

Kathleen Dorsch
E-Mail: ordnungsamt@vacha.de
Telefon: 036962-26139

Beglaubigung (Kopien u.s.w.)

Gebühren: 8,00 € für das 1. bis 10. Blatt, jede weitere Seite 0,75 €

Zuständige Organisationseinheit: Einwohnermeldeamt

Ansprechpartner(innen)


Sabrina Kieschnick
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]vacha.de
Telefon: 261 - 34

 

Beglaubigung (Unterschrift)

Beschreibung

Gebührenfrei sind Beglaubigungen für Rentensachen, Wohngeldstelle, Lebensbescheinigungen sowie die Einsichtnahme von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes.

Gebühren: 8,00 €

Zuständige Organisationseinheit: Einwohnermeldeamt

Ansprechpartner(innen)


Sabrina Kieschnick
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]vacha.de
Telefon: 261 - 34

Eheschließung

Beschreibung

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen möchten. Den Eheschließungstermin sprechen Sie dann mit dem Standesbeamten ab. Längstenfalls dürfen Sie sich jedoch sechs Monate Zeit lassen, sonst verfällt die Gültigkeit der Anmeldung.
Trauzeugen sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Sie können aber weiterhin einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall müssen sich der oder die Trauzeugen mit einem gültigen Pass oder Personalausweis ausweisen können.

Gebühren: Gebühren nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
  • Aufenthaltsbescheinigung: Eine Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes.
  • Beitrittserklärung: Sollte es einem der Verlobten unmöglich sein, bei der Anmeldung anwesend zu sein, so ist eine Vollmacht (Beitrittserklärung) vorzulegen.


Wenn einer der Verlobten schon einmal verheiratet war:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
  • eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches der letzten Vorehe, wenn diese Ehe nach dem 01.01.1958 geschlossen worden ist
  • Heiratsurkunde der letzten Vorehe
  • Sorgerechtsbeschluss bzw. das Scheidungsurteil mit dem Hinweis auf das Sorgerecht
  • Nachweis über die Auflösung der Ehe, wenn kein Familienbuch angelegt worden ist.


Hinweis: Trauungen sind während der allgemeinen Dienstzeiten und zusätzlich außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache mit dem Standesamt möglich.

Zuständige Organisationseinheit: Standesamt

Ansprechpartnerin:

Marion Scholz (Vertretung Standesamt)
E-Mail: marion.scholz@vacha.de
Telefon: 261 - 33

Führungszeugnis

Beschreibung

Für Arbeitsaufnahmen, gewerbliche Erlaubnisse o. ä. verlangen Behörden oder Firmen ein Führungszeugnis. Es wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.

Für die Beantragung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie haben das 14. Lebensjahr vollendet. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung beantragen.
  • Sie sind mit einer Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung) in der Stadt Vacha gemeldet.
  • Der Antrag ist persönlich zu stellen.


Ihr Führungszeugnis wird im Regelfall innerhalb innerhalb einer Woche per Post übersandt.

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen z.B.:

  • für private Zwecke (Belegart N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
  • erweiterte Führungszeugnisse (unter Vorlage einer Aufforderung)


Für die Belegart O muss die Anschrift der betreffenden Behörde sowie der Verwendungszweck auf dem Antrag vermerkt werden, damit das Führungszeugnis direkt dorthin übersandt werden kann.

Das Führungszeugnis Belegart N wird direkt an Ihre Anschrift geschickt.

Gebühren: 13,00 €

Benötigte Unterlagen: Gültiger Personalausweis oder Kinderausweis, Reisepass

Rechtsgrundlagen (Allgemein): §§ 30 - 40 Bundeszentralregistergesetz

Ansprechpartner(innen)


Sabrina Kieschnick
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]vacha.de
Telefon: 261 - 34

Fischereischein

Beschreibung

Der Fischereischein wird von der zuständigen Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei innerhalb des jeweiligen Bundeslandes. In anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten in Thüringen nicht. Es ist ein Neuer zu beantragen.

Gebühren:

Fischereiabgabe

Gebühren und Fischereiabgabe (gültig ab dem 25. September 2020)

 

Fischereischeine
in Thüringen
Fischereischeingebühr
[€]
Fischereiabgabe
[€]
Jugendfischereischein   5,00     7,00
Jahresfischereischein   8,00   10,00
Fünfjahresfischereischein 15,00   30,00
Zehnjahresfischereischein 20,00   50,00
Fischereischein auf Lebenszeit 45,00 200,00
Vierteljahresfischereischein 10,00   15,00
Ausstellung einer Zweitschrift   8,00


Zuständigkeit: Ordnungsamt

Frau März
036962-26132
ordnungsamt@vacha.de

 

Friedhofsatzung

Zuständige Organisationseinheit: Ordnungsamt

 

 

Friedhofsgebühren

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht): Friedhofsgebührensatzung

Zuständigkeit: Ordnungsamt

 

Hundesteuer

Beschreibung

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandssteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr.
Kann dass Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass der Hund älter als 4 Monate ist.
Aufgrund des § 19 –abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung ( ThürKO ) vom 16. August 1993 ( GVBI. S. 501 ) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14. April 1998 ( GVBI. S. 73 ), zuletzt geändert am 18. Julie 2000 ( GVBI. S. 177) und des § 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes ( ThürKAG ) vom 07. August 1991 ( GVBI. S. 178) erlässt die Stadt Vacha nach Beschlussfassung am 11. Oktober 2001 und rechtsaufsichtlicher Prüfung vom 13. November 2001 folgende Satzung:
Steuerfrei ist das Halten von
1. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflos unentbehrlich sind,
2. Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind,
3. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
4. Hunden, die aus dem Tierheim stammen.

Gebühren

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
für den ersten Hund 50,00 €
für den zweiten Hund 100,00 €
für jeden weiteren Hund 150,00 €
für den ersten gefährlichen Hund 400,00 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund 400,00 €

Formulare

  • Tierhalter - Meldebogen
  • Anmeldung Hundesteuer
  • Abmeldung Hundesteuer


Rechtsgrundlagen (Allgemein): § 19 –abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung ( ThürKO ) vom 16. August 1993 ( GVBI. S. 501 )

Zuständige Organisationseinheit(en): Finanzverwaltung


Ansprechpartner

Kerstin Görtzen
E-Mail: kerstin.goertzen@vacha.de
Telefon: 261 - 28

Meldebescheinigung

Beschreibung

Die Meldebescheinigung wird zum Beispiel für die Führerscheinstelle oder Zulassung benötigt, wenn der Personalausweis ungültig ist.

Gebühren: 8,00 €

Gebührenfrei: sind Meldebescheinigungen für Rentensachen, Wohngeldstelle, Lebensbescheinigungen 

Benötigte Unterlagen: gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass

Zuständige Organisationseinheit: Einwohnermeldeamt

Ansprechpartner(innen)


Sabrina Kieschnick
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]vacha.de
Telefon: 261 - 34

Melderegister (Einzelauskunft)

Beschreibung

Einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke (§44 Abs.1 Satz 2 BMG in Verbindung mit Satz 1, außer für Werbung und des Adresshandels) je Einwohner

Gebühren: 13,00€

Erweiterte Melderegisterauskunft (§45 BMG) je Einwohner

Gebühren: 14,00€

Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erfordert(insbesondere bei Rückgriff auf die nach §13 Abs. 2 BMG gesondert aufzubewahrenden Daten) je Einwohner

Gebühren: 16,00€ bis 40,00€

Erteilung einer Meldebescheinigung (insbesondere Aufenthaltsbescheinigung, zusätzliche Meldebescheinigung) je Bescheinigung

Gebühren: 8,00€

Erstellung einer Meldebescheinigung, die größeren Aufwand verursacht (insebesondere bei Rückgriff auf die nach § 13 Abs. 2 BMG gesondert aufzubewahrenden Daten) je Bescheinigung

Gebühren 16,00 bis 40,00 €

Zuständige Organisationseinheit: Einwohnermeldeamt

Ansprechpartner(innen)

Sabrina Kieschnick
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]vacha.de
Telefon: 261 - 34

Ordnungsbehördliche Verordnung

Formulare: Ordnungsbehördliche Verordnung

Personalausweis

Beschreibung

Deutsche Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen; dies gilt nicht, wenn Sie sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen können.
Der Antrag kann nur persönlich im Einwohnermeldeamt gestellt und unterschrieben werden.
Gültigkeit:

  • für Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
  • für Personen über 24 Jahren = 10 Jahre

Verlängerungen sind nicht möglich.

Voraussetzungen:

  • Sie müssen Deutsche(r) sein.
  • Sie müssen in der Stadt Vacha und den Ortsteilen gemeldet sein.
  • sind Sie unter 16 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmung geben.


In dringenden Fällen ist auch die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

Bearbeitungsdauer

Personalausweise werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 2 - 3 Wochen.

Gebühren

Antragsteller ab 24 Jahren                37,00 EUR

Antragsteller unter 24 Jahren            22,80 EUR

Vorläufiger BPA                                   10,00 EUR

 

Erstmaliges Aktivieren der Online-Funktion    Gebührenfrei

Deaktivieren der Online-Funktion   Gebührenfrei

Anschriftenänderung   Gebührenfrei

Sperren der Online Funktion bei Verlust   Gebührenfrei

Entsperren der Online – Funktion    Gebührenfrei

 

Benötigte Unterlagen
  • 1 biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm)
  • Familienstammbuch bzw. Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde wird benötigt.


Rechtsgrundlagen (Allgemein): Gesetz über Personalausweise und Personalausweisgesetz


Ansprechpartner:innen

Sabrina Kieschnick
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]vacha.de
Telefon: 261 - 34

Hinweis zum Datenschutz!

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung

für Inhaber von Personalausweisen

Vorbemerkung

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Die Ausweispflicht erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht.

Wer seine Verpflichtung, einen Ausweis zu besitzen nicht erfüllt oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 3.000 Euro belegt werden.

1. 1.  Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadt Vacha
Bahnhofstraße 21
36404 Vacha
036962 - 2610

 1. 2.  Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

Stadt Vacha
Datenschutzbeauftragter
Bahnhofstraße 21
36404 Vacha 
036962 - 2610

 

Personalausweis (vorläufiger)

Beschreibung

In dringenden Fällen können Sie sofort einen vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis erhalten. Er wird direkt im Einwohnermeldeamt erstellt. Dieser Ausweis ist drei Monate gültig.
Es ist erforderlich, dass Sie den Antrag persönlich im Einwohnermeldeamt stellen und unterschreiben.

Gebühren: 10,00 €


Benötigte Unterlagen

  • 1 biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm),
  • Ihren bisherigen Personalausweis bzw. Kinderreisepass oder -ausweis
  • Familienstammbuch bzw. Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde wird benötigt


Rechtsgrundlagen (Allgemein): Gesetz über Personalausweise und Personalausweisgesetz

Ansprechpartner(innen)

Sabrina Kieschnick
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]vacha.de
Telefon: 261 - 34

Plakatierungen

Beschreibung

Für Veranstaltungen verschiedener Art können Sie im Ordnungsamt der Stadt Vacha einen Antrag auf Plakatierung innerhalb der Stadt Vacha und Ihren Ortsteilen stellen.
Dort erhalten Sie nach Antragstellung und Bezahlung Aufkleber, die Sie dann auf den Plakat anbringen müssen. Dies gilt nur für die Ortsteile der Stadt Vacha.
Zuständig für Plakatierung in der Stadt Vacha ist die Firma Partypromo. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Firma: Partypromo Ltd. Meininger Str. 48 D- 998544 Zella-Mehlis,  Tel.: 015118181718 Fax 03212 1129496, Mail: info@partypromo.de

Auf dem Antrag muß:

  • die Anzahl der Plakate
  • die Größe der Plakate
  • den Zeitraum
  • sowie die Art der Veranstaltung und natürlich
  • Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer

stehen.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Dorsch (Ordnungsamt) unter folgender Telefonnummer: 036962-26139

Gebühren
4 € pro m² im Monat
Ihr zu zahlender Betrag wird auf den beantragten Zeitraum ausgerechnet.


Formulare

Den Antrag können Sie hier unter Formulare ausdrucken.

 

Reisepass (ePass)

Beschreibung

Seit dem 01.11.2005 werden ausschließlich Reisepässe mit biometrischen Daten ausgestellt, seit dem 01.11.2007 zusätzlich mit Fingerabdrücken. Informationen zum neuen ePass erhalten Sie auf den Internet-Seiten der Bundesdruckerei sowie des Bundesministeriums des Innern. Die bisherigen Reisepässe behalten ihre Gültigkeit.
Nicht für alle Länder ist ein Reisepass erforderlich.
Ob Sie für Ihre Reise einen Reisepass benötigen, erfahren Sie in Ihrem Reisebüro bzw. durch Informationen des Auswärtigen Amtes.
Es ist erforderlich, dass Sie den Antrag persönlich (auch Kinder) im Einwohnermeldeamt stellen und unterschreiben.

Gültigkeit:

für Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
für Personen über 24 Jahre = 10 Jahre

Voraussetzungen:

  • Sie müssen Deutsche(r) sein.
  • Sie müssen in der Stadt Vacha gemeldet sein.
  • Seit dem 01.11.2007 wird der ePass im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann er auch für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden. Minderjährige Antragsteller müssen die Zustimmung der Personensorgeberechtigten vorlegen.


Bearbeitungszeit:

Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 3 - 4 Wochen.
In dringenden Fällen können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser Pass wird innerhalb von 72 Stunden durch die Bundesdruckerei hergestellt. Für diesen Express-Pass wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,00 € zusätzlich zum normalen Preis fällig.

Gebühren

e-Pass    10 Jahre  ( über24 Jahre )                                       70,00 €
e-Pass       6 Jahre ( unter 24 Jahre )                                    37,50 €

Expressreisepass                                                                32,00 € zusätzlich zu normalen Preis

Nichtzuständigkeit einer Behörde                                        doppelte Gebühr

Benötigte Unterlagen

  • 1 biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm)
  • Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
  • Personalausweis bzw. Reisepass


Rechtsgrundlagen (Allgemein): Passgesetz

Ansprechpartner(innen)

Sabrina Kieschnick/Frau Scholz/Frau Dorsch
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]vacha.de
Telefon: 261 - 34

Hinweise zum Datenschutz!

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Pässen

Vorbemerkung

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.

Die Passpflicht nach dem Paßgesetz (PaßG) erfüllt, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des PaßG besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht. Die Passpflicht kann darüber hinaus auch erfüllt werden durch die nach § 7 der Passverordnung zugelassenen Ausweise als Passersatz.

Wer seine Verpflichtung, einen Pass zu besitzen, nicht erfüllt oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belegt werden.

 1. 1.  Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadt Vacha
Bahnhofstraße 21
36404 Vacha
036962 - 2610
datenschutz@vacha.de

 1. 2.  Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

Stadt Vacha
Datenschutzbeauftragter
Bahnhofstraße 21
36404 Vacha
036962 – 2610
datenschutz@vacha.de
Reisepass (Kinder)

Beschreibung

Ab dem 01.01.2024 enfallen!!! 

Reisepass (vorläufiger)

Beschreibung

In dringenden Fällen (weniger als 72 Stunden) können Sie sofort einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass erhalten. Er wird direkt im Einwohnermeldeamt erstellt und die Gültigkeit wird dem Ereignis angepasst.

Gebühren: 26,00 €

Benötigte Unterlagen

  • 1 biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm
  • Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
  • gültige oder abgelaufene Dokumente
  • Nachweis zur Dringlichkeit des Passes


Rechtsgrundlagen (Allgemein): Passgesetz

Ansprechpartner(innen)

Sabrina Kieschnick
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]vacha.de
Telefon: 261 - 34

Satzung über Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Vacha

Formulare

  • Satzung über Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Vacha
  • Gewerbe Oberzella

Zuständige Organisationseinheit(en): Ordnungsamt

Ansprechpartner(innen)

Beate März
E-Mail: beate.maerz@vacha.de
Telefon: 261 - 32

Kathleen Dorsch
E-Mail: kathleen.dorsch@vacha.de
Telefon: 036962-26139

Sondernutzung für öffentliche Verkehrsflächen

Formulare

Antrag auf Sondernutzung für öffentliche Verkehrsflächen

Ansprechpartner(innen)

Ute Limburg
E-Mail: ute.limburg@vacha.de
Telefon: 261 - 30


Städtische Wohnungsbaugesellschaft Vacha mbH

Beschreibung

Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft Vacha mbH finden Sie ab sofort in der Widemarkterstraße 8
Angelegenheiten können Sie Donnerstags von 09.00 Uhr -12.00 Uhr und von13.00 Uhr bis 18.00 Uhr klären und nach telefonischer Vereinbarung unter Telefonnummer 036962 177 270

Wohnen in Vacha

Beschreibung

Hier finden Sie Informationen zur Vermietung von Wohnungen der Städtischen Wohngsbaugesellschaft mbH Vacha.
Bitte klicken Sie auf Formulare, dort finden Sie dann alle Informationen und Sie können sich die Informationen auch ausdrucken.

Wohnberechtigungsschein (Antrag-Sozialwohnungen im Rathaus)

Beschreibung

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Ein Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten (Sozial-)Wohnung berechtigt. Die Bescheinigung enthält Angaben über die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze sowie über die Wohnung, die bezogen werden darf.
Der WBS ist vor Abschluss des Mietvertrages beim jeweiligen Vermieter vorzulegen.

Welche Kriterien sind bei einem WBS wichtig?

  • die Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen
  • die Höhe des Gesamteinkommens
  • die Wohnungsgröße

Wer zählt zum Haushalt ?

  • der Antragsteller
  • der Ehegatte
  • der Lebenspartner und
  • der Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft
  • Kinder
  • Verwandte und Verschwägerte
  • Pflegekinder


Wie groß darf die Wohnung sein?

In der Regel ist von folgender Wohnungsgröße auszugehen:

  • für einen Alleinstehenden : 45 m² Wohnfläche
  • für einen Zwei-Personen-Haushalt: 2 Wohnräume oder 60 m² Wohnfläche
  • für einen Drei-Personen-Haushalt: 3 Wohnräume oder 75 m² Wohnfläche
  • für einen Vier-Personen-Haushalt: 4 Wohnräume oder 90 m² Wohnfläche


Wie lange ist ein WBS gültig?
Ein WBS ist für die Dauer eines Jahres gültig.

Wo ist ein WBS gültig?
Der WBS ist gültig im Bundesland Thüringen.

Wo sind die notwendigen Formulare erhältlich?
Formulare können Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Vacha oder im Landratsamt Wartburgkreis erhalten.

Zuständigkeiten: Landratsamt Wartburgkreis ==> Wohnungsbauförderung

Gebühren: Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines kostet 10,00 €.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

  • Antragsformular
  • jeweils eine Einkommenserklärung für jeden Haushaltsangehörigen, der über ein eigenes Einkommen verfügt
  • Nachweis über Einkommen der letzten zwölf Monate
  • Nachweis über empfangene Unterhaltsleistungen
  • Nachweis über zu zahlende Unterhaltsleistungen

 

Sterbefallbeurkundung

Beschreibung

Sterbefälle sind unverzüglich dem Standesbeamten zur Beurkundung anzuzeigen. Für die Beurkundung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.
Bei einem nicht natürlichen Tod (z. B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt.
In der Regel werden die zur Beurkundung eines Sterbefalles nötigen Urkunden von einem Bestatter vorgelegt. Er kümmert sich auf Wunsch auch um alle mit dem Sterbefall erforderlichen Formalitäten.

Gebühren: Die Gebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 10,00 €, für jede weitere ebenfalls 10,00 €.

Ansprechpartner(innen)

Marion Scholz (Standesamt)
E-Mail: marion.scholz@vacha.de
Telefon: 261 - 33

Wohnungsgeberbestätigung

Information  der Meldebehörde  der Stadt Vacha über das neue Bundesmeldegesetz ( BMG)  Inkrafttreten  01.11.2015

Mit Inkrafttreten des neuen BMG zum 01.11.2015 wird die Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung bei  An-,  Ab-und  Ummeldung bei der Meldebehörde wieder eingeführt.

Ab dem 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Es beinhaltet u.a. auch neue Regelungen, die von den Bürgerinnen und Bürgern z.B. bei einem Wohnungswechsel zu beachten sind.

Hier ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung künftig erforderlich. 

Um sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer zu verhindern, müssen Wohnungsgeber bzw. Wohnungs-und Hauseigentümer den Mieterinnen und Mietern den Ein-und Auszug schriftlich bestätigen.

Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung vorzulegen.

Ein entsprechendes Formular erhalten Sie bei Bedarf in der Meldebehörde oder klicken Sie hier.

Information zur Grundsteuerreform für Kommunen

Hier finden Sie alle Informationen zur Grundsteuerreform.

http://grundsteuer.thueringen.de

Urkundenanforderung Standesamt

Hier können Sie Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden, beglaubigte Abschriften der Personenstandseinträge oder Registerauszüge) für die Gemeinden:

  • Vacha
  • Oberzella
  • Pferdsdorf
  • Sünna
  • Unterbreizbach,
  • Völkershausen
  • Wölferbütt

Beim Standesamt können Personenstandsurkunden aus dem:

  • Geburtenregister - der letzten 110 Jahre
  • Eheregister - der letzten 80 Jahre
  • Sterberegister - der letzten 30 Jahre

ausgestellt werden.

Liegt das Ereignis außerhalb dieser Zeiträume, halten Sie bitte Rücksprache mit dem Standesamt Vacha: Telefon 036962 / 26133 oder Email an standesamt@vacha.de.

 

Geburtsurkunde: https://thavelp.thueringen.de/thavelp/go/a/1469?c=bc

Eheurkunde: https://thavelp.thueringen.de/thavelp/go/a/1470?c=bc

Lebenspartnerschaft: https://thavelp.thueringen.de/thavelp/go/a/1472?c=bc

Sterbeurkunde:  https://thavelp.thueringen.de/thavelp/go/a/1471?c=bc